Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23660
VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10 (https://dejure.org/2010,23660)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2010 - 3 K 1688/10 (https://dejure.org/2010,23660)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 3 K 1688/10 (https://dejure.org/2010,23660)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10
    Der Durchführung eines Vorverfahrens nach § 54 Abs. 2 BeamtStG bedarf es nicht, da das die besondere Verfahrensanordnung des § 54 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz begründende Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn im vorliegenden Fall gerade nicht gegeben ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 -, ZBR 2010, 128).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass insbesondere die unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch die Vermutung eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung schwerbehinderter Menschen aus § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX begründet (vgl. BAG, Urt. v. 21.07.2009, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009, a.a.O.).

    Mit der Bestimmung eines Anforderungsprofils legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009, a.a.O., m.w.N.).

    Die entgegenstehende Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, (Urt. v. 04.08.2009, a.a.O.) und des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 27.01.2010 - 12 B 08.1978 -, Juris), die bei fehlerfreier Bestenauswahl von einer Heilung des Verstoßes gegen die dem Schutz der Schwerbehinderten dienenden Verfahrensbestimmungen ausgehen, überzeugt nach dem klaren Wortlaut des § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG nicht.

    Die Berufung der Beklagten ist gemäß §§ 124 a Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO zuzulassen, da die Entscheidung hinsichtlich der Frage der Heilung von Verstößen im Bewerberauswahlverfahren durch eine nachfolgende fehlerfreie Bestenauswahl vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.08.2009 (a.a.O.) abweicht und die Rechtssache insoweit auch grundsätzliche Bedeutung hat.

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10
    Von einem solchen Ausnahmefall ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn von vornherein der Wille fehlt, die ausgeschriebene Stelle tatsächlich einzunehmen, also in Wirklichkeit nur eine Entschädigung angestrebt wird (vgl. BAG, Urt. v. 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 -, NJW 2009, 3319 m.w.N.).

    Ihm kann nicht vorgehalten werden, dass er, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, sich um eine Vielzahl ausgeschriebener Stellen beworben hat (vgl. BAG, Urt. v. 21.07.2009, a.a.O.; zum Fall des Klägers insbesondere auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.11.2010 - 7 Sa 93/10 - und Urt. v. 06.09.2010 - 4 Sa 18/10 - sowie VG Stuttgart, Urt. v. 09.08.210 - 11 K 4075/09 -).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass insbesondere die unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch die Vermutung eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung schwerbehinderter Menschen aus § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX begründet (vgl. BAG, Urt. v. 21.07.2009, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009, a.a.O.).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10
    Gleiches gilt bei Verletzung der sich aus § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX folgenden Verpflichtung zur Prüfung, ob der freie Arbeitsplatz mit bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 -, Juris).

    Dies folgt schon aus § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG, der als Folge des Umstands, dass der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, lediglich eine Obergrenze der Entschädigung von 3 Monatsgehältern festlegt (vgl. BAG, Urteile v. 21.07.2009 und 17.08.2010, a.a.O.; Sächs.OVG, Beschl. v. 24.02.2010 - 2 A 161/09 -, Juris).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art und Schwere der Benachteiligung, die Folgen für den Kläger hinsichtlich seines Persönlichkeitsrechts, der Grad der Verantwortlichkeit der Beklagten, der Anlass und der Beweggrund des Handelns der Beklagten, der Sanktionszweck und die damit verbundene abschreckende Wirkung (vgl. BAG, Urt. v. 17.08.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 1 S 2263/02

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz - Anscheinsgefahr - grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10
    Die geltend gemachten Prozesszinsen stehen dem Kläger in Anwendung von § 291 BGB zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.01.2004 - 1 S 2263/02 -, VBlBW 2004, 218).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10
    Im Übrigen ist die Durchführung eines Vorverfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entbehrlich, wenn die mit der Ausgangsbehörde identische Widerspruchsbehörde wie im vorliegenden Fall im Klageverfahren unmissverständlich den geltend gemachten Anspruch ablehnt (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.09.1983 - 7 C 97.81 -, NVwZ 1984, 507, und Urt. v. 18.04.1988 - 6 C 41.85 -, NVwZ 1988, 721).
  • BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85

    Erstattungsfähigkeit - Auslagen - Gebühren - Rechtsanwalt - Vorverfahren -

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10
    Im Übrigen ist die Durchführung eines Vorverfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entbehrlich, wenn die mit der Ausgangsbehörde identische Widerspruchsbehörde wie im vorliegenden Fall im Klageverfahren unmissverständlich den geltend gemachten Anspruch ablehnt (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.09.1983 - 7 C 97.81 -, NVwZ 1984, 507, und Urt. v. 18.04.1988 - 6 C 41.85 -, NVwZ 1988, 721).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - 4 Sa 18/10

    Diskriminierung wegen Behinderung - Pflicht zur Einladung zum

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10
    Ihm kann nicht vorgehalten werden, dass er, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, sich um eine Vielzahl ausgeschriebener Stellen beworben hat (vgl. BAG, Urt. v. 21.07.2009, a.a.O.; zum Fall des Klägers insbesondere auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.11.2010 - 7 Sa 93/10 - und Urt. v. 06.09.2010 - 4 Sa 18/10 - sowie VG Stuttgart, Urt. v. 09.08.210 - 11 K 4075/09 -).
  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 12 B 08.1978

    Entschädigungsanspruch bei Verstoß gegen Gleichstellungsgesetz in einem

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10
    Die entgegenstehende Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, (Urt. v. 04.08.2009, a.a.O.) und des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 27.01.2010 - 12 B 08.1978 -, Juris), die bei fehlerfreier Bestenauswahl von einer Heilung des Verstoßes gegen die dem Schutz der Schwerbehinderten dienenden Verfahrensbestimmungen ausgehen, überzeugt nach dem klaren Wortlaut des § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG nicht.
  • OVG Sachsen, 24.02.2010 - 2 A 161/09

    Zulassung der Berufung, Entschädigung nach dem AGG

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 3 K 1688/10
    Dies folgt schon aus § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG, der als Folge des Umstands, dass der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, lediglich eine Obergrenze der Entschädigung von 3 Monatsgehältern festlegt (vgl. BAG, Urteile v. 21.07.2009 und 17.08.2010, a.a.O.; Sächs.OVG, Beschl. v. 24.02.2010 - 2 A 161/09 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. Dezember 2010 - 3 K 1688/10 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. Dezember 2010 - 3 K 1688/10 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Freiburg, 10.05.2011 - 5 K 989/10

    Rechtsmissbrauch bei Vielzahl von Klagen wegen Entschädigung aufgrund

    Teilweise hatte er damit im Vergleichswege und im ersten Rechtszug bei Arbeitsgerichten und auch beim Verwaltungsgericht Stuttgart (Urt. v. 16.12.2010 - 3 K 1688/10 -) Erfolg; die stattgebenden gerichtlichen Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht